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Aktuelles: Gemeinde Langenenslingen

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Zuschüsse nach dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Jahresprogramm 2023

Autor: Gauggel/König
Artikel vom 28.06.2022

Zuschüsse nach dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Jahresprogramm 2023 Anträge sind bei der Gemeinde bis spätestens 22.08.2022 einzureichen!


Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das Jahresprogramm 2023 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) mit Bekanntmachung vom 24. Juni 2022 im Staatsanzeiger ausgeschrieben. Grundlage ist die Verwaltungsvorschrift zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum – ELR – vom 09. Juli 2014, geändert durch Verwaltungsvorschrift des MLR vom 14. Januar 2021 (GABl. 2021, S. 101) mit EFRE-Ergänzung vom 22. März 2022 (www.mlr.baden-wuerttemberg.de, Stichwort „ELR“).

Mit dem ELR hat das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen. Gefördert werden Projekte, welche die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel des Jahresprogramms 2023 ist, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen. Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.

Wo liegen die Förderschwerpunkte?
Im Programmjahr 2023 liegt der Schwerpunkt der Förderung insbesondere auf den Themen Innenentwicklung/Wohnung und Grundversorgung sowie der damit verbundenen Bürgerbeteiligung. Diese Projekte werden in der Regel höher priorisiert.

Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen), innerörtliche Nachverdichtung (ortsbildprägende Neubauten in Baulücken); Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert.

Im Fokus stehen insbesonders Projekte in den Ortskernen sowie den Siedlungsflächen aus den 60er-Jahren, sofern diese mit dem Ortskern zusammengewachsen sind.

Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 %. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt grundsätzlich 20.000 € (Modernisierung/Neubau), bei Umnutzungen bis zu 50.000 €. Für den Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung wird etwa die Hälfte der zur Verfügung stehenden Mittel im Jahresprogramm 2023 eingesetzt.

Innerörtliche Entwicklungsperspektiven schaffen
Um die innerörtliche Entwicklung in Gang zu bringen, muss häufig zuerst Platz für eine nachfolgende Neuordnung und Bebauung geschaffen werden. Das ELR unterstützt die Aktivierung innerörtlicher Flächen deshalb durch die Förderung von Zwischenerwerb, Abbruch und Neuordnung. Nicht nur Kommunen können für diese Maßnahmen eine Förderung er-halten, auch bei Unternehmen oder Privatpersonen können bspw. Bau-reifmachungen mit 15 % bzw. 30 % gefördert werden.

Grundversorgung
Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Hand-werksbetriebe. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören. Dabei ist für eine Förderung im Bereich Grundversorgung immer die Frage zu stellen, welche Angebote es am Ort gibt. Unterstützt werden hier nicht konkurrierende Betriebe, sondern Investitionen, die zum Erhalt des einzigen Angebots am Ort beitragen.

Sicherung und Schaffung zukunftsfähiger Arbeitsplätze
Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte unterstützt, die zur Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern beitragen. Darüber hinaus sind Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen, förderfähig. Neubauprojekte sind nur förderfähig, wenn sie durch überwiegenden Einsatz ressourcenschonender, CO2 bindender Baustoffe wie z.B. Holz in der neuen Tragwerkskonstruktion errichtet werden.

CO2-Speicherzuschlag
Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO2 bindende Baustoffe im Tragwerk wie z.B. Holz einsetzt, kann grundsätzlich einen Förderzuschlag von 5 %-Punkten auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen möglich ist.

Antragsverfahren
Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich über die Gemeinde gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten auch die privaten Projekte.

Das MLR entscheidet im Frühjahr 2023 über die Aufnahme in das ELR.

Privatpersonen, Vereine und Unternehmen, die im Jahr 2023 ein entsprechendes Vorhaben verwirklichen wollen, das unter die o. g. Fördervoraussetzungen fällt, werden gebeten, einen entsprechenden Förderantrag bis

                                      spätestens 22. August 2022

beim Bürgermeisteramt Langenenslingen einzureichen. Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die zeitnah im Anschluss an die Förderentscheidung im Frühjahr 2023 umgesetzt und davor nicht begonnen worden sind.

Weitere allgemeine Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung finden Sie unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/ oder unter Info Antragstellung bei https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Land/elr .

Die bereits im Vorjahr eingereichten Anträge, für die noch keine Förde-rung erfolgt ist, können im Rahmen der bisher ausgearbeiteten Projektliste weiterhin zur Bezuschussung angemeldet werden. Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Bürgermeisteramt Langenenslingen, Herr Mayer, Tel. 07376/969-15 (E-mail: bmayer@langenenslingen.de) und Herr Meinhold, Tel. 07376/969-17 (E-mail: smeinhold@langenenslingen.de).