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Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Eschenbach
Einwilligungshinweis
 

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Genutzte Technologien
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  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
 
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Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
   
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

datenschutz@netze-bw.de

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Langenenslingen
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Grüngutplatz: Gemeinde Langenenslingen

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Leben & Wohnen
Grüngutplatz Einfahrt

Hauptbereich

Grüngutplatz

Seit dem 01.01.2013 steht der Grüngutplatz in Langenenslingen oberhalb des Tennisheims (Im Gänselehen 2, 88515 Langenenslingen) zur Verfügung. 

Das Grüngut kann lose oder gebündelt (keine Plastikschnüre oder Drähte) auf dem Grüngutplatz angeliefert werden. Wenn Sie in Säcken anliefern, müssen Sie diese entleeren und wieder mitnehmen. Die Abgabe von Grüngut ist in haushaltsüblichen Mengen kostenlos.

Was zu beachten ist:
Saftendes und holziges Material müssen getrennt erfasst werden. Zum saftenden Material gehören: Rasenschnitt, Blumen (ohne Erde), Laub und Gartenabfälle ohne holzige Anteile. Zum holzigen Material gehören: Baum- und Strauchschnitt, Baumstämme und –reisig, Äste sowie grober Heckenschnitt. Nicht zum Grüngut gehören: Sägemehl, Kleintierstreu und Mist. In den Altholzbehälter dürfen nur unbehandelte Bretter, Dielen, Balken, Möbel, Obstkisten und Spanplatten eingeworfen werden und  keine AIV-Hölzer (belastete Althölzer). Insbesondere dürfen folgende Hölzer nicht eingeworfen werden: imprägniertes Holz, Außenholz, angefaultes Holz, Konstruktionsholz (Dachlatten/Balken). Belastetes Altholz können Sie im Recyclingzentrum Unlingen und im Entsorgungszentrum Laupheim abgeben. 

Zusätzliches Angebot: Abholung
Zusätzlich zur Möglichkeit der Abgabe von Grüngut am Grüngutplatz wird Gartenabrau, Gehölzschnitt, Baumreisig, Gras, Pflanzen und Laub zweimal jährlich, im Frühjahr und im Herbst, am gewohnten Abholplatz Ihrer Abfallgefäße, auch vor dem Haus, vom Abfallwirtschaftsbetrieb abgeholt. Diese Termine werden jeweils im Mitteilungsblatt bekannt gegeben und können dem "Abfuhrkalender" entnommen werden.

Nicht mitgenommen werden:
organische Küchenabfälle, Fallobst, Gemüse, Erde, Steine, große Wurzelstöcke

Was ist zu beachten?
Die Gartenabfälle müssen entweder in Papiersäcken (ohne Innensack aus Plastik) oder in Bündeln am Straßenrand bereitgestellt werden. Heckenschnitt und Gehölz müssen Sie auf eine Länge von 1,5 Meter kürzen und mit verrottbaren Schnüren aus Sisal oder Hanf bündeln. Bitte keine Kunststoffschnüre oder Draht verwenden.  Kurzes Grüngut wie Laub oder Rasenschnitt können Sie in Körben, Eimern und Wannen bereit stellen. Das Grüngut darf sich nicht im Gärzustand befinden. Ihre Behältnisse bleiben stehen. Bitte nehmen Sie diese nach der Leerung zurück. Behältnisse oder Bündel müssen von einer Person tragbar sein. Sie dürfen ein Gewicht von 25 Kilogramm nicht überschreiten.

Die Öffnungszeiten des Grüngutplatzes Langenenslingen sind: 

Vom 01.03. - 31.08.
mittwochs von 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr
samstags von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Vom 01.09. - 30.11.
mittwochs von 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr
samstags von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

01.12. - 28.02.
samstags von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr