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Bekanntgabe der Wasserhärten in den einzelnen Ortsteilen
Laut § 9 des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes (WMRG) vom 29.04.2007 müssen die Hersteller von Wasch- und Reinigungsmitteln auf den Verpackungen Dosierempfehlungen angeben. Die Dosierung ist entsprechend der Wasserhärte in vier Bereiche eingeteilt. Alle Wasserversorgungsunternehmen müssen deshalb entsprechend dem § 9 des Waschmittelgesetzes den Härtebereich angeben, in den das von ihnen gelieferte Trinkwasser fällt.
Bei den regelmäßigen Untersuchungen der Trinkwasserversorgungen wurden folgende Wasserhärten festgestellt:
Langenenslingen, Andelfingen und Friedingen
Gesamthärte (als Grad dt. Härte) 17,3 ° d.H.
Gesamthärte (als Summe Erdalkalien) 3,10 mmol/l
Härtebereich hart
Nitratwert 20,3
Wilflingen
Gesamthärte (als Grad dt. Härte) 18,3 ° d.H.
Gesamthärte (als Summe Erdalkalien) 3,30 mmol/l
Härtebereich hart
Nitratwert 18,8
Dürrenwaldstetten und Ittenhausen
Gesamthärte (als Grad dt. Härte) 18,5 ° d.H.
Gesamthärte (als Summe Erdalkalien) 3,29 mmol/l
Härtebereich hart
Nitratwert 25,0
Billafingen, Egelfingen und Emerfeld
Gesamthärte (als Grad dt. Härte) 19,1° d.H.
Gesamthärte (als Summe Erdalkalien) 3,41 mmol/l
Härtebereich hart
Nitratwert 29,0
Alle Wässer der verschiedenen Trinkwasseranlagen sind dem Härtebereich 3 (hart) zuzuordnen.
Es bedeutet:
- Härtebereich „weich“: weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht weniger als 8,4 ° dH)
- Härtebereich „mittel“: 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 ° bis 14 ° dH)
- Härtebereich „hart“: mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14 ° dH)
Die Bevölkerung wird gebeten, die Dosierungshinweise auf den Verpackungen von Wasch- und Reinigungsmitteln zu beachten. Der Grenzwert für Nitrat beträgt nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) 50 mg/l.