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(Leuko-)malachitgrün in Fischzucht in Langenenslingen nachgewiesen

Autor: Philipp Huchler
Artikel vom 15.12.2023

(Leuko-)malachitgrün in Fischzucht in Langenenslingen nachgewiesen

Pressemitteilung des Landratsamts Biberach vom 15.12.2023:

Ende November 2023 wurde bei Fischen in einem Schlachtbetrieb in Hettingen (Landkreis Sigmaringen) (Leuko-)Malachitgrün nachgewiesen, womit diese Fische als nicht sicheres Lebensmittel gelten. Der Verkauf und der Vertrieb der Fische dort wurde zugleich untersagt. Eine entsprechende Lebensmittelwarnung wurde durch den Betrieb veröffentlicht. Diese Fische stammten aus einem Fischzuchtbestand in Langenenslingen, woraufhin das Kreisveterinäramt Biberach die Beprobungen von weiteren Fischen in der dortigen Fischzuchtanlage durchgeführt hat. In der Folge wurden auch Sedimentproben an der Fischzuchtanlage sowie in deren Ober- und Unterlauf genommen.

 

Die Ergebnisse der Untersuchungen der Fische führte dazu, dass das Kreisveterinäramt aktuell eine Anordnung erlassen hat, den gesamten Fischbestand in der Anlage in Langenenslingen zu töten. Die Beprobung der Sedimente in dieser Woche ergab eine Kontaminierung mit (Leuko-)Malachitgrün. Daher sollen nun in einem weiteren Schritt auch Fische im weiteren Verlauf des Biberbachs entsprechend untersucht werden. Dafür wird derzeit eine Ausnahmegenehmigung durch das Regierungspräsidium Tübingen für das Fischen in der Schonzeit eingeholt und die entsprechenden Fischereivereine werden informiert.

Die Ursache, wie das (Leuko-)Malachitgrün in die Fischzucht bzw. in das Gewässer gekommen ist, konnte bisher nicht geklärt werden. Bei amtlichen Untersuchungen der Fische in der Anlage in Langenenslingen vor gut zwei Jahren war bei den Fischen noch kein (Leuko-)Malachitgrün nachweisbar. Auch woher das (Leuko-)Malachitgrün in den Sedimenten stammt, bleibt weiteren Ermittlungen vorbehalten.

Malachitgrün und Leukomalachitgrün sind wirksam gegen Bakterien und Pilze bei Fischen. In früheren Jahren wurden diese Stoffe in Fischzuchten als Tierarzneimittel regelmäßig angewendet. Da beide Stoffe aufgrund möglicher krebserregender Eigenschaften als toxikologisch bedenklich gelten, ist ihre Verwendung nur noch bei Zierfischen erlaubt. Für den Einsatz bei Fischen, die zur Lebensmittelerzeugung gehalten werden, ist das Tierarzneimittel seit dem Jahr 2004 EU-weit nicht mehr zugelassen.

Zudem wurde in der aktuellen Verfügung für den Betreiber festgelegt, dass die Anlage erst wieder mit Fischen besetzt werden darf, wenn die Anlage mit allen Becken nachweislich erfolgreich gereinigt wurde. Außerdem muss erst nachgewiesen sein, dass auch der Zufluss frei von (Leuko)-Malachitgrün ist. Der Wiederbesatz mit Fischen darf zu gegebener Zeit nur in Abstimmung mit dem Kreisveterinäramt, sowie dem Wasserwirtschaftsamt erfolgen.

Auch wenn wegen der aktuellen Schonzeit nicht zu befürchten ist, dass die in den Gewässern Langwatte und Biberbach lebenden Fische geangelt und für den Verzehr zubereitet werden, rät das Veterinäramt Biberach davon ab, vor dem Ergebnis der weiteren Untersuchungen bereits in den letzten Monaten dort geangelte Fische zu sich zu nehmen.

Die in der Fischzuchtanlage bzw. in den Sedimenten festgestellten Werte lassen nicht darauf schließen, dass die Wildbestände überhaupt betroffen sind. Hierzu müssen die Ergebnisse der oben angegebenen Untersuchungen abgewartet werden.