Gemeinde Langenenslingen (Druckversion)

27.06.2022: Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats

Autor: Gauggel/König
Artikel vom 06.07.2022
 
  1. Benutzungsgebühren in den Kindergärten Langenenslingen und Andelfingen werden angepasst

Bürgermeister Schneider informierte, dass die Kindergartengebühren regelmäßig entsprechend der landesweiten Empfehlungen der Kirchen und kommunalen Landesverbände angepasst werden. Die letzte Gebührenanpassung erfolgte zum Kindergartenjahr 2021/2022. Für das kommende Kindergartenjahr wollen die Verbände die aufgrund der anhaltenden Krisenzeit eingetretenen Kostensteigerungen zumindest teilweise berücksichtigen und empfehlen eine Erhöhung der Benutzungsgebühren pauschal um 3,9 Prozent. Mit dieser Empfehlung bleibt die Steigerung erneut bewusst hinter der Entwicklung der tatsächlichen Kostensteigerungen zurück, um so sowohl den Auswirkungen der Krisen auf die Einrichtungen als auch den Elternhäusern gegenüber gerecht zu werden. Bürgermeister Schneider informierte über die einzelnen Gebührentatbestände und die Auswirkungen der neuen Gebührenempfehlung. Bei der Betreuung von unter 3-jährigen Kindern und der Kinderkrippe bleibt die Gemeinde bewusst im Sinne der familienpolitischen Ziele weiterhin hinter den Empfehlungssätzen der Verbände zurück. Auch die sogenannte familienbezogene Sozialstaffelung wird weiterhin angewandt. Die Verpflegungskosten für das Mittagessen und das Getränkegeld werden zukünftig nicht mehr in den Kindergärten abgerechnet, sondern als Pauschale gemeinsam mit den Kindergartengebühren eingezogen. Für das freiwillige Angebot der Schulkindbetreuung im Kindergarten erfolgt ebenfalls eine Anpassung der Gebühren. Bürgermeister Schneider fasste zusammen, dass im Kindergartenbereich regelmäßig moderate Gebührenerhöhungen vorgenommen werden, die der allgemeinen Kostenentwicklung und den Empfehlungen der Kirchen und kommunalen Landesverbände entsprechen. Die Empfehlungen werden in den meisten Einrichtungen in Baden-Württemberg angewandt und sollen dafür sorgen, dass der Abmangel im Kindergartenbereich zumindest hinsichtlich der allgemeinen Kostenentwicklung nicht signifikant steigt. Mit der pauschalierten Abrechnung der Verpflegungskosten erhofft sich die Verwaltung sowohl bei den Kindergärten als auch bei den Eltern eine erhebliche Erleichterung. Gleichzeitig sollen die Kosten für die Eltern dadurch nicht steigen, sondern in der tatsächlichen Höhe weitergegeben werden. Abschließend stimmte der Gemeinderat den neuen Gebühren zu und beschloss die zugehörige Satzung. Die neuen Bestimmungen gelten ab dem kommenden Kindergartenjahr 2022/2023.
 

  1. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Überlassung von beweglichem Inventar wurde erlassen

Bürgermeister Schneider führt aus, dass im Hinblick auf Rechtssicherheitsgründe sowie eine etwaige Umsatzbesteuerung eine Satzung für die Überlassung von Geschirr, Besteck und dgl. erlassen werden sollte. Das sogenannte Vereinsgeschirr wird bereits seit vielen Jahren an Veranstalter verliehen, da die Verwendung von Einweggeschirr in der Gemeinde untersagt ist. Die Satzung bildet die bisherigen Regelungen ab. Lediglich die Gebühren für beschädigtes oder verloren gegangenes Inventar wurden aktualisiert. Der Gemeinderat stimmte dem Erlass der Satzung zu.

 
  1. Backgebührensatzung wurde erlassen

Aus den gleichen Gründen wie beim beweglichen Inventar, schlug Bürgermeister Schneider auch den Erlass einer Backgebührensatzung vor. Die Gemeinde betreibt seit vielen Jahren in den Ortsteilen Ittenhausen und Friedingen Backhäuser, wo Bürgerinnen und Bürger ihr Brot gegen eine Gebühr backen lassen können. Bürgermeister Schneider stellte klar, dass trotz der Tatsache des seit Jahren rückläufigen Backvolumens in Verbindung mit stark steigenden Betriebskosten, der Erlass der Satzung nicht zum Anlass genommen werden soll, um die Gebühren zu erhöhen. Allerdings muss im Hinblick auf die finanziellen Spielräume der Gemeinde in Zukunft über die Form der Weiterführung dieser Freiwilligkeitsleistung beraten werden. Der Gemeinderat stimmte anschließend dem Erlass der Backgebührensatzung zu.

 
  1. Baugesuche

Der Gemeinderat stimmte der Errichtung einer Pultdachgaube sowie dem Einbau eines Badezimmers im Dachgeschoss in der „Welfenstraße" in Langenenslingen zu. Außerdem wurde das Einvernehmen für den Einbau einer Wohnung in das Dachgeschoss einer Garage in der „Schattenweiler Straße“ in Langenenslingen und der Errichtung eines Anbaus an ein bestehendes Gebäude im „Bergwiesenweg“ in Egelfingen erteilt.

 
  1. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Bürgermeister Schneider gab bekannt, dass in der nicht öffentlichen Sitzung vom 23.05.2022 die Verwaltung ermächtigt wurde, nach entsprechender Ausschreibung den Abschluss eines Stromliefervertrags vorzunehmen. Außerdem wurde die Verleihung der Eigenschaft des Ehrenkommandanten an Herrn Walter Kleck aus Friedingen beschlossen.

 
  1. Verschiedenes

Bürgermeister Schneider informierte über die Gewährung einer Zuwendung im Feuerwehrwesen durch das Landratsamt Biberach. Für die aktiven Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwiligen Feuerwehr Langenenslingen wurden 14.670,00 € und für die Jugendfeuerwehr 640,00 €, somit insgesamt 15.310,00 € gewährt.

 

Abschließend gab Bürgermeister Schneider den vorgesehenen Termin der nächsten Sitzung am 25.07.2022 bekannt.

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