Gemeinde Langenenslingen (Druckversion)

25.01.2021 Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats

Autor: Gauggel/König
Artikel vom 01.02.2021
 

1)       Änderung der Friedhofsatzung bezüglich der neuen Rasengrabfelder

Bürgermeister Schneider verwies in diesem Zusammenhang auf das im Jahr 2020 im Ortsteil Dürrenwaldstetten errichte neue Rasengrabfeld. Nachdem dieses Rasengrabfeld nach einem neuen Muster angelegt wurde, stieg auch der Druck innerhalb der Bevölkerung das bestehende Rasengrabfeld auf dem Friedhof in Langenenslingen zu verändern bzw. zu verlegen. Dieser Verlegung hat der Gemeinderat bereits am 23.11.2020 zugestimmt. Damit die neuen Festlegungen ihre rechtliche Wirkung entfalten musste nunmehr auch die Friedhofsatzung im Bereich der Rasengrabfelder angepasst werden. Von Seiten der Verwaltung wurde vorgeschlagen auf den neuen Rasengrabfeldern lediglich stehende Grabmale zuzulassen. Analog der bisherigen Handhabung sollen diese Grabmale sowohl in der Gesamthöhe als auch in Bezug auf die Ansichtsfläche begrenzt werden. Somit soll erreicht werden, dass die Grabmale nicht zu dominant auf der Rasengrabfläche wirken. Zugelassen sind Grabmale aus Stein, Kunststein, Holz oder Metall. In Bezug auf die Urnenbestattung in einem Rasengrabfeld soll auf dem Friedhof Langenenslingen das bisherige Urnenrasengrabfeld weiterhin genutzt werden. In diesem Zusammenhang findet auch die Gesamtnamestafel in diesem Bereich weiterhin Verwendung. Im Bereich der Sargbestattungen im Rasengrabfeld auf dem Friedhof Langenenslingen soll zukünftig das Aufstellen von Grabmalen ebenfalls ermöglicht werden. In diesem Zusammenhang wird die am bisherigen Standort vorhandene Gesamtnamenstafel aufgegeben. Diese Änderungen haben auch Auswirkungen auf die Gebührenkalkulation. So wurde die Gebührenkalkulation auf Grundlage der neuen Gegebenheiten überarbeitet. In diesem Zusammenhang wurde von der Verwaltung eine Gebührenreduzierung im Bereich der Sargbestattungen vorgeschlagen. So sollen die Grabnutzungsgebühren für Sargbestattungen im Einzelgrab 3.480 € bzw. beim Doppelgrab 4.270 € betragen. Wie bisher soll das Aufstellen von weiteren friedhofsähnlichen Ausstattungsgegenständen wie Weihwasserkessel, Blumenschmuck, Bepflanzung und ähnlichem auf den Rasengrabfeldern weiterhin nicht gestattet werden. Nachdem nahezu alle Wünsche, welche diesbezüglich aus der Bürgerschaft an die Verwaltung heran getragen wurden, Berücksichtigung fanden erhofft sich die Verwaltung, dass die neu angelegten Rasengrabfelder deutlich mehr Akzeptanz finden. Der Gemeinderat stimmte der diesbezüglich vorgelegten 2. Änderungssatzung der Friedhofssatzung zu.

 

2)       Zustimmung zur Annahme von Spenden

Bürgermeister Schneider informierte über die im Jahr 2020 bei der Gemeinde eingegangenen Spenden. Insgesamt sind Spenden in Höhe von 1.510 € eingegangen. Bei sämtlichen Einzelspenden konnte die Verwaltung keine Einflussnahme der Spender auf die Gemeindeverwaltung bzw. den Gemeinderat erkennen. Da sämtliche Spenden zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen empfahl die Verwaltung dem Gemeinderat der Spendenannahme zuzustimmen. Der Gemeinderat ermächtigte daraufhin die Verwaltung sämtliche Spenden anzunehmen.

 

3)       Baugesuche

Dem Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Garagen in der Karl-Friedrich-Straße stimmte der Gemeinderat zu. In Zusammenhang mit dem Neubau eines Wohnhauses für den Betriebsleiter mit Doppelgarage in der Riedlinger Straße im Ortsteil Wilflingen erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen, sofern in diesem Zusammenhang eine landwirtschaftliche Privilegierung durch die Fachbehörde bestätigt wird. Der Errichtung eines Zaunes in Form eines Sichtschutzes im Häglenweg im Ortsteil Wilflingen sowie der in diesem Zusammenhang beantragten Befreiung hinsichtlich der Erhöhung des Zaunes wurde ebenfalls zugestimmt.

4)       Vergabe der Tiefbauarbeiten für die Errichtung eines Regenwassersammlers und Regenrückhaltebecken für das Baugebiet „Strangeläcker“ im Ortsteil Andelfingen

Bürgermeister Schneider erläuterte das im Zusammenhang mit der Erweiterung des Baugebiets „Strangeläcker“ wie vom Landratsamt gefordert der bereits in den Planungen vorgesehen Regenwassersammler sowie das notwendige Regenrückhaltebecken zeitnah errichtet werden sollen. Der Regenwassersammler soll ausgehend vom Baugebiet parallel zum bereits bestehenden Schmutzwassersammler des Abwasserzweckverbandes Donau Riedlingen in einem vorhandenen Feldweg Richtung Biberbach geführt werden. In der Nähe des Biberbaches wird das Regenrückhaltebecken auf einem gemeindeeigenen Flurstück errichtet. Über dieses Becken soll das anfallende Regenwasser gedrosselt in den Biberbach abgeleitet werden. Die Ausschreibungsunterlagen wurden von insgesamt 17 Firmen angefordert. Im Rahmen der Submission gingen 10 Angebote ein. Nach Prüfung und Wertung der Angebote durch das beauftragte Ingenieurbüro Schwörer aus Altheim schlug die Verwaltung dem Gemeinderat vor die Tiefbauarbeiten zur Verlegung des Regenwassersammlers und zur Erstellung des Regenrückhaltebeckens an die Firma Franz Blum GmbH aus Ittenhausen zum Angebotspreis von 171.955 € zu vergeben. Diesem Vergabevorschlag folgte der Gemeinderat einstimmig.

 

5)       Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

In der letzten nicht öffentlichen Sitzung am 21.12.2020 wurde festgelegt den notwendigen artenschutzrechtlichen Ausgleich für die Erweiterung des Baugebiets „Herdwegäcker“ auf dem gemeindeeigenen Flur. Nr. 2427 im Gewann „Jetzen“ umzusetzen. Des Weiteren wurde die Nachbesetzung der freiwerdenden Stelle im Hauptamt mit einem Beschäftigungsumfang von 50 % beschlossen. Hier wird Frau Martina Gauggel nach Beendigung ihrer Elternzeit ihren Dienst in der Gemeindeverwaltung wieder aufnehmen. Ferner wurde beschlossen die Restaurierung und Instandsetzung privater Feldkreuze, Bildstöcke oder ähnlicher Kulturgüter durch die Gemeinde grundsätzlich nicht zu bezuschussen

 

6)       Verschiedenes

Bürgermeister Schneider informierte das es in den letzten Tagen aufgrund größerer Schneefälle zu einem verstärkten Einsatz im Bereich des Winterdienstes kam. In diesem Zusammenhang sprach er den Mitarbeitern des Bauhofes seinen Dank aus, welche sehr engagiert die Räumarbeiten vorgenommen und hierbei stets versuchen das den Bürgerinnen und Bürgern keine längeren und größeren Einschränkungen entstehen. Der Vorsitzende verweist in diesem Zusammenhang auch darauf, dass innerhalb der Gemeinde sehr umfangreiche Räumarbeiten durchgeführt werden. Dies zeigt sich insbesondere bei einem Vergleich mit anderen Gemeinden. Er teilte weiter mit das sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst sehr viel gewohnt sind. In den letzten Tagen ergaben sich aber Zwischenfälle die so nicht länger akzeptiert werden. Trotz der derzeitiger Einschränkungen kann erwartet werden, dass den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinde bei der Ausübung ihrer Tätigkeit der notwendige Respekt im persönlichen Umgang entgegengebracht wird. Sämtliche Mitarbeiter der Gemeinde sind für konstruktive Kritik stets offen. In Einzelfällen wurden die Mitarbeiter in den zurückliegenden Tagen aber persönlich beschimpft oder beleidigt. Dies wird auch von Seiten des Vorsitzenden in diesem Umfang nicht weiter hin genommen. Bei derartigen Witterungsverhältnissen muss von allen Seiten eine gewisse Toleranz und Rücksichtnahme erfolgen. Die Verwaltung geht derzeit davon aus, dass es sich um Einzelfälle handelt. Es wurde aber klar gestellt, dass, sofern sich derartige persönliche Beleidigungen weiter fortsetzten, die Verwaltung dem Gemeinderat vorschlagen wird den vorhandenen Räum- und Streuplan zu überarbeiten und ggf. problembehaftete Straßenabschnitte zukünftig nicht mehr regelmäßig zu räumen.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde bedauert, dass es gegenüber den Mitarbeitern der Gemeinde zu derartigen Beschimpfungen kam. In diesem Zusammenhang wurde auch ausdrücklich aus der Mitte des Gemeinderates ein Dank an die Mitarbeiter des Bauhofes so wie der anderen im Winterdienst tätigen Personen ausgesprochen. Aus dem Gremium heraus wurde signalisiert, dass Beleidigungen oder Beschimpfungen in keinster Weise akzeptiert werden.

 

Der Vorsitzende informierte darüber, dass wiederum Fördermittel aus dem Entwicklungsprogramm ländlicher Raum in die Gemeinde fließen werden. Im aktuell bewilligten Programaufruf wurde lediglich eine gewerbliche Wohnraumschaffung im Ortsteil Andelfingen angemeldet. Für diese Maßnahme wurden insgesamt Fördermittel in Höhe von 33.880 € bewilligt. Der Vorsitzende bedankte sich in diesem Zusammenhang beim Land und den zuständigen Ministerien für die Bewilligung dieser Fördermittel wodurch weiterer Wohnraum in der Gemeinde geschaffen werden kann.

 

Ferner berichtete der Vorsitzende, dass die Gemeinde Fördermittel zum Erhalt und zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder erhalten hat. Voraussetzung für diese Förderung ist eine Zertifizierung der Waldfläche nach PEFC Kriterien. Der Gemeindewald ist bereits seit vielen Jahren nach diesen Standards zertifiziert. Nachdem die notwendige Verwaltungsvorschrift veröffentlicht wurde hat die Verwaltung umgehend den entsprechende Förderantrag eingereicht. Zu Beginn des neuen Jahres wurde nun ein Zuschuss in Höhe von 107.100 € an die Gemeinde bewilligt bzw. auch bereits ausbezahlt. Um die stark einbrechenden Holzerlöse im Jahr 2020 zumindest in Teilen auszugleichen ist diese Förderung mehr als hilfreich.

 

Abschließend gab der Vorsitzende den Termin der nächsten Sitzung am 22.02.2021 bekannt.

 
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