Gemeinde Langenenslingen (Druckversion)

Bekanntmachung der Bodenrichtwerte zum 01.01.2022

Autor: Gauggel/König
Artikel vom 27.07.2022

Gemeinsamer Gutachterausschuss westlicher Landkreis Biberach bei der Stadt Riedlingen

Der Gemeinsame Gutachterausschuss westlicher Landkreis Biberach bei der Stadt Riedlingen hat die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 für die Städte Riedlingen und Bad Buchau und die Gemeinden Alleshausen, Allmannsweiler, Altheim, Betzenweiler, Dürmentingen, Dürnau, Ertingen, Kanzach, Langenenslingen, Moosburg, Oggelshausen, Seekirch, Tiefenbach, Unlingen und Uttenweiler ermittelt und per Umlaufbeschluß am 21.07.2022 festgelegt.

Jedermann kann Auskunft über die Richtwerte und Einsicht in die Bodenrichtwertkarten erhalten. Aufgrund des Umfangs der verschiedenen Werte ist eine zeichnerische und tabellarische Darstellung in der erforderlichen Größe im Amtsblatt nicht möglich.

Die Bodenrichtwerte sind ab dem 1. August 2022 unter www.gutachterauschuesse-bw.de oder über die Homepage der Stadt Riedlingen unter www.riedlingen.de/Gutachterausschuss abrufbar.

Zudem liegen sie bei der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses, Marktplatz 1, 88499 Riedlingen, aus.

Ansprüche gegenüber Trägern öffentlicher Belange, den Baugenehmigungs- und Landwirtschaftsbehörden sowie gegenüber sonstigen Behörden können weder aus den Bodenrichtwerten, noch aus den sie beschreibenden Attributen, abgeleitet werden.
 
Auf die gesetzlichen Grundlagen gemäß BauGB, GuAVO, ImmoWertV 2021 und LGrStG wird verwiesen.

Riedlingen, den 21.07.2022
gez. Markus Blum
Vorsitzender

http://www.langenenslingen.de//unsere-gemeinde/aktuelles