Gemeinde Langenenslingen (Druckversion)

Wildfischfänge im Biberbach in Langenenslingen nur zum Teil mit Leukomalachitgrün belastet.

Autor: Philipp Huchler
Artikel vom 19.04.2024

Weitere Beprobungen geplant:

Landratsamt Biberach Pressemitteilung Nr. 129/2024

Ende vergangenen Jahres wurden in einer Fischzucht in Langenenslingen (Leuko-)Malachitgrün nachgewiesen. Zuvor war der Stoff bereits in einem Schlachtbetrieb in Hettingen (Landkreis Sigmaringen) festgestellt worden. Daraufhin hatte das Kreisveterinäramt angeordnet, den gesamten Fischbestand in der Anlage zu töten. Auch in Sedimentproben im Ober- und Unterlauf der Fischzucht wurde damals (Leuko-)Malachitgrün festgestellt. Daraufhin wurden Wildfische aus dem weiteren Verlauf des Biberbachs entnommen und beprobt. Die Ergebnisse dieser Probenreihe liegen nun vor.

In einem Teil der gefangenen Wildfische wurden nur geringe Mengen (Leuko-)Malchitgrün festgestellt, die den für Lebensmittel festgelegten Grenzwert nur leicht überschritten. Im anderen Teil der Wildfische wurde kein (Leuko-)Malachitgrün nachgewiesen.

In zwei Fischen, die ein Angler bereits im August 2023 gefangen und in seiner Kühltruhe aufbewahrt hatte, wies das Veterinäramt hingegen eine deutlich höhere Belastung mit (Leuko-)Malachitgrün nach. Dies deutet daraufhin, dass die Fische im August einer deutlich höheren Konzentration des Stoffes ausgesetzt waren und die Menge an Malachitgrün im Gewässer seitdem zurückgeht. In Absprache mit dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und der unteren Fischereibehörde beim Regierungspräsidium Tübingen sollen nun weitere Fisch- und Sedimentproben entnommen werden, um diese Vermutung zu verifizieren. Erst wenn diese Proben keine oder nur noch äußerst geringe Belastungen mit (Leuko-)Malachitgrün enthalten, kann Entwarnung gegeben werden.

Die Ursache für den Eintrag von (Leuko-)Malachitgrün in die Fischzucht beziehungsweise in das Gewässer konnte immer noch nicht geklärt werden und bleibt weiteren Ermittlungen vorbehalten.

       

Hintergrund: Malachitgrün und Leukomalachitgrün möglicherweise krebserregend

Malachitgrün und Leukomalachitgrün sind wirksam gegen Bakterien und Pilze bei Fischen. In früheren Jahren wurden diese Stoffe in Fischzuchten als Tierarzneimittel regelmäßig angewendet. Da beide Stoffe aufgrund möglicher krebserregender Eigenschaften als toxikologisch bedenklich gelten, ist ihre Verwendung nur noch bei Zierfischen erlaubt. Für den Einsatz bei Fischen, die zur Lebensmittelerzeugung gehalten werden, ist das Tierarzneimittel seit dem Jahr 2004 EU-weit nicht mehr zugelassen.

 
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