Gemeinde Langenenslingen (Druckversion)

21.03.2022 - Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats

Autor: Gauggel/König
Artikel vom 28.03.2022
 

1) Beantragung von Fördermittel zum Breitbandausbau in den Ortsteilen Billafingen, Egelfingen, Emerfeld und Dürrenwaldstetten

Herr Bastian Ludwig von der Firma Geo-Data GmbH informierte über das kombinierte Zuschussprogramm des Bundes und des Landes zur Verlegung von Glasfaserhausanschlüssen.Mitdem sog. „Graue-Flecken-Förderprogramm“ können bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Grundlage für die Mittelbeantragung ist eine Markerkundung, die im Dezember 2021 abgeschlossen wurde. Im Rahmen der Markerkundung wurde von privaten Anbietern für die nächsten 3 Jahre kein weiterer Ausbau angekündigt. In Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung, hat die Firma Geo-Data zunächst für die Ortsteile Billafingen, Egelfingen, Emerfeld sowie Dürrenwaldstetten ein Ausbaukonzept mit entsprechender Kostenschätzung erstellt. Bei erwarteten Gesamtkosten von ca. 3,2 Mio. € wird beim Ausbau dieser vier Ortsteilebei einer Förderquote von 90 % mit einem Eigenanteil für die Gemeinde von ca. 362.000,- € gerechnet. Bürgermeister Schneider bedankte sich für die Ausführungen und informierte, dass auch die OEW Breitband GmbH ergänzend zum Ausbau der Gemeinden und deren Breitbandgesellschaften, einen Breitbandausbau vornehmen will. Im Rahmen geplanter Gespräche in den kommenden Wochen, erhofft sich die Verwaltung Klarheit darüber, ob die OEW in den übrigen Ortsteilen einen Ausbau vornehmen wird. In einem ersten Schritt schlug Bürgermeister Schneider jedoch vor, für die Ortsteile Billafingen, Egelfingen, Emerfeld und Dürrenwaldstetten selbst einen Förderantrag zu stellen. Nach entsprechender Beratung, wurde die Verwaltung beauftragt, für die Ortsteile Billafingen, Egelfingen, Emerfeld und Dürrenwaldstetten Zuwendungsanträge zum weiteren Breitbandausbau zu stellen.

 

2) Erstellung einer Biotopverbundplanung

Herr Harald Jungbold vom Landschaftserhaltungsverband Landkreis Biberach e.V. (LEV) informierte den Gemeinderat über die Biotopverbundplanung. Im Sommer 2020 wurde das sogenannte „Biodiversitätsstärkungsgesetz“ durch den Landtag beschlossen. Erklärtes Ziel in Baden-Württemberg ist es, auf der Grundlage des Fachplanes zum landesweiten Biotopverbund einschließlich des Generalwildwegeplanes ein Netz räumlich und funktional verbundener Biotope zu schaffen, das bis zum Jahr 2023 mindestens 10 %, bis zum Jahr 2027 13 % und bis zum Jahr 2030 mindestens 15 % Offenland der Landesfläche umfassen soll. In diesem Zusammenhang wird die Verpflichtung an die Kommunen des Landes gerichtet, dass alle öffentlichen Planungsträger bei ihren Planungen und Maßnahmen die Belange des Biotopverbunds zu berücksichtigen haben. Für die Umsetzung müssen die Gemeinden Biotopverbundpläne erstellen und die Landschafts- oder Grünordnungspläne anpassen. Hierzu muss ein Planungsbüro beauftragt werden und unter frühzeitiger Einbindung von Gebietskennern, Landbesitzern und Landbewirtschaftern ein Maßnahmenplan entstehen. Auf Antrag gewährt das Land über die Landschaftspflegerichtlinie einen Zuschuss in Höhe von 90 % der Planungskosten. Die restlichen 10 % der Planungskosten müssen von der Gemeinde getragen werden. Herr Jungbold erläuterte den gesetzlichen Auftrag der Biotopverbundplanung und die wesentlichen Inhalte der Planung. Anschließend stellte Bürgermeister Schneider fest, dass er aufgrund der Vorgaben aus dem Biodiversitätsstärkungsgesetz davon ausgeht, dass bei zukünftigen Planungen von Seiten der übergeordneten Behörden verstärkt auf die Vorlage einer Biotopverbundplanung Wert gelegt wird. Daher schlug er vor, frühzeitig in die Thematik einzusteigen.

 

Im Rahmen der Beratung wurden mehrere Kritikpunkte aus der Mitte des Gemeinderats geäußert und insbesondere der Eigenanteil für die Gemeinde, die noch nicht absehbaren Folgen bei Festlegung der Gebiete, die ggf. nicht mögliche Umsetzbarkeit der Maßnahmen und der potentielle Wegfall landwirtschaftlicher Nutzflächen kritisiert. Abschließend wurde die Verwaltung jedoch beauftragt, in Absprache mit dem LEV die entsprechenden Schritte bis hin zur Beantragung der Fördermittel in die Wege zu leiten.

 

3) Baugesuche

Dem Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage im „Stauferweg“ in Langenenslingen stimmte der Gemeinderat zu. Außerdem erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen für eine Bauvoranfrage über die Erstellung eines Wohnhauses mit Doppelgarage in der „Kapellenstraße“ in Andelfingen und dem Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der „Schatzbergstraße“ in Egelfingen.

 

4) Vergaben

Unter dem Tagesordnungspunkt „Vergaben“ wurden die Ingenieurleistungen für die Wiederholungsbefahrung nach der Eigenkontrollverordnung für die Ortsteile Emerfeld und Egelfingen an das Ingenieurbüro Schwörer GmbH aus Altheim zum Angebotspreis von 12.536,65 € vergeben.

 

5) Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Bürgermeister Schneider gab bekannt, dass in der nicht öffentlichen Sitzung vom 21.02.2022 beschlossen wurde, im Ortsteil Andelfingen ein Vermächtnis anzunehmen.  

 

8) Verschiedenes

Bürgermeister Schneider berichtete, dass auch in Langenenslingen bereits Flüchtlinge aus der Ukraine angekommen sind. Derzeit sind etwa 30 Personen, überwiegend Frauen und Kinder, im privaten Umfeld untergebracht. Da noch nicht alle Geflüchteten melderechtlich erfasst sind, kann die Anzahl auch höher sein. Die Gemeindeverwaltung hat bereits erste Wohnungsangebote von Bürgerinnen und Bürgern erhalten und wird diese entsprechend weiterleiten. Daneben ist der Bauhof derzeit mit der Ertüchtigung der Wohnung über dem Gemeindesaal in Billafingen beschäftigt, wo Flüchtlinge untergebracht werden sollen, die über die Landeserstaufnahmestellen bzw. den Landkreis der Gemeinde zugewiesen werden. Da darüber hinaus auch noch Flüchtlinge aus anderen Ländern aufgenommen werden müssen, geht die Gemeindeverwaltung in der nächsten Zeit von einem hohen Bedarf nach Wohnraum für Geflüchtete aus.

 

Anschließend gab Bürgermeister Schneider bekannt, dass die Gemeinde beim Entwicklungsprogramm ländlicher Raum (ELR) in diesem Jahr nicht berücksichtigt wurde. Es wurden eine private und zwei gewerbliche Maßnahmen angemeldet, die aus Sicht von Bürgermeister Schneider sehr vielversprechend waren. Daher ist es umso enttäuschender, dass diese strukturfördernden Maßnahmen nicht bewilligt wurden. Möglicherweise können über Rücklaufmittel oder eine erneute Antragsstellung im kommenden Jahr noch Mittel für diese Maßnahmen gewährt werden. 

 

Abschließend gab Bürgermeister Schneider den vorgesehenen Termin der nächsten Sitzung am 11.04.2022 bekannt. Dort soll der Haushaltsplan für das laufende Jahr 2022 beschlossen werden.
 

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