:

Direktzur Suchseite, zum Inhaltsverzeichnis,

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Langenenslingen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user

Sitzungsberichte: Gemeinde Langenenslingen

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Rathaus & Service

Hauptbereich

24.01.2022- Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats

Autor: Gauggel/König
Artikel vom 08.02.2022

1. Neufassung der Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung

Der Gemeinderat hat die Neufassung der Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung beschlossen.Die Satzung regelt die Kostenersatzpflicht für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Langenenslingen. In der neuen Satzung wurde nunmehr der zum 01.01.2022 angepasste Entschädigungssatz für Einsatzkräfte sowie die Pauschal-sätze für Fahrzeuge nach der Verordnung des Innenministeriums berücksichtigt. Bürgermeister Schneider erläuterte die jeweiligen Änderungen. Anschließend stimmte der Gemeinderat der Neufassung der Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung zu.
 

2. Breitbandausbau im Rahmen der Erschließung des Baugebiets „Herdwegäcker III“ in Wilflingen

Bürgermeister Schneider berichtete, dass die Deutsche Telekom im Baugebiet „Herdwegäcker III“ in Wilflingen keinen Breitbandausbau vornehmen wird, da keine Verpflichtung zur Grundversorgung besteht. Daher ist ein Ausbau durch die Gemeinde zwingend erforderlich. Dabei ist ein vollumfänglicher Glasfaserausbau vorgesehen. Hierfür ist auch die Anbindung des Nebenstellenverteilers im Baugebiet an das Multifunktionsgehäuse in der „Enhofer Straße“ herzustellen. Zuzüglich dem Glasfasereinzug für zunächst 5 Bauplätze wird mit Gesamtkosten von ca. 44.000,- € gerechnet. Zwischenzeitlich wurde von der Breitbandversorgung Landkreis Sigmaringen mbH (BLS) eine deutliche Erhöhung der Baukostenbeteiligung durch die Bauherren vorgeschlagen. Darüber wird der Gemeinderat in Kürze gesondert beschließen. Nach entsprechender Beratung, stimmte der Gemeinderat den flächendeckenden Breitbandausbau im Baugebiet „Herdwegäcker III“ Bauabschnitt I durch die Gemeinde zu.
 

3. Zustimmung zur Annahme von Spenden

Bürgermeister Schneider informierte über die im Jahr 2021 bei der Gemeinde eingegangenen Spenden. Insgesamt sind Spenden in Höhe von 9.320,60 € eingegangen. Die Summe ist gegenüber dem Vorjahr deutlich höher. Dies ist insbesondere durch eine größere Einzelspende begründet. Bei sämtlichen Spenden konnte die Verwaltung keine Einflussnahme der Spender auf die Gemeindeverwaltung bzw. den Gemeinderat erkennen. Da alle Spenden der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen, empfahl die Verwaltung dem Gemeinderat der Spendenannahme zuzustimmen. Der Gemeinderat ermächtigte daraufhin die Verwaltung sämtliche Spenden anzunehmen.

 

4. Baugesuche

Dem Abbruch sowie dem anschließenden Neubau eines Wohnhauses in der „Keltenstraße“ in Andelfingen stimmte der Gemeinderat zu und genehmigte die in diesem Zusammenhang beantragten Befreiungen.

 

5. Ermächtigung zur Beschaffung weiterer Schnelltests

Bürgermeister Schneider informierte, dass die Gemeinde zur Testung der Kindergartenkinder selbst Schnelltests beschaffen muss und diese dann mit dem Land abrechnen kann. Zudem benötigt die Gemeinde insbesondere für das Personal weitere Tests. Dadurch entsteht in Kürze ein zusätzlicher Bedarf nach Schnelltests. Da das Angebot und die Preisentwicklung in diesem Bereich sehr dynamisch sind, bat Bürgermeister Schneider um eine Ermächtigung an die Verwaltung, die Schnelltests nach Bedarf in eigenem Ermessen beschaffen zu dürfen. Der Gemeinderat ermächtigte die Verwaltung die notwendigen Schnelltests je nach Bedarf beschaffen zu können.

 

6. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

In der nicht öffentlichen Sitzung vom 20.12.2021 wurden keine Beschlüsse gefasst, die einer öffentlichen Bekanntmachung bedürfen.

 

7. Verschiedenes

Unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ informierte Bürgermeister Schneider über eine routinemäßige Trinkwasseruntersuchung der Wasserversorgung in Wilflingen. Dabei wurden alle Grenzwerte eingehalten bzw. deutlich unterschritten. Die detaillierten Ergebnisse sind auf der Homepage der Gemeinde eingestellt.

 

Anschließend berichtete Bürgermeister Schneider über Mehrkosten bei der Verlegung des Regenwassersammlers beim Baugebiet „Strangeläcker“ in Andelfingen. Er verwies in diesem Zusammenhang auf Probleme mit dem Untergrund aufgrund einer mächtigen Torfschicht mit Seekreide. Eine Beprobung des Aushubmaterials hat keine Belastungen ergeben, so dass das Material regulär entsorgt werden kann. Ein Mehraufwand entsteht jedoch wegen der Einbettung einer zusätzlichen Kiesschicht in ein Gewebe. Die diesbezüglichen Mehrkosten belaufen sich auf ca. 7.200,- €. Der Gemeinderat stimmte den Mehrkosten zu.

 

Im Zusammenhang mit der Aufnahme von Asylbewerbern, teilte Bürgermeister Schneider mit, dass in Kürze im Ortsteil Andelfingen weitere Flüchtlinge aufgenommen werden sollen. Dabei ist die Unterbringung einer vierköpfigen Familie aus Serbien sowie einer Frau mit einem Kind aus Nigeria vorgesehen. Im November sind bereits 4 Personen in die Unterkunft in Ittenhausen eingezogen. Somit wurden innerhalb kurzer Zeit weitere 10 Personen in der gemeindlichen Anschlussunterbringung aufgenommen. Nach der derzeitigen Quote müssen im laufenden Jahr 9 weitere Asylbewerber aufgenommen werden.

 

Abschließend gab Bürgermeister Schneider den vorgesehenen Termin der nächsten Sitzung am 21.02.2022 bekannt.
 

8. Anfragen aus dem Gemeinderat

Von einer Vertreterin des Gemeinderats wurde zunächst eine E-Mail einer Bürgerin verlesen, die die Einrichtung eines Bikeparks in der Gemeinde befürwortet. Anschließend wurde eine umfangreiche Stellungnahme zur Errichtung des Bikeparks verlesen. Darin wurde das Vorgehen der Verwaltung kritisiert und beantragt, den Förderantrag zur Errichtung des Bikeparks bei der LEADER-Aktionsgruppe fristgerecht einzureichen und in der nächsten Gemeinderatssitzung darüber zu beraten, wie das Vorhaben dieses Jahr noch umgesetzt werden kann.

Bürgermeister Schneider stellte daraufhin klar, dass das Thema nicht Teil der Tagesordnung ist und damit keine Beratung vorgesehen ist. Dennoch war es ihm ein Anliegen, sich zu äußern, da mehrere Ausführungen in der Stellungnahme schlichtweg falsch waren. Zunächst berichtete er über den bisherigen Ablauf des Projekts und stellte klar, dass die Planungen zur Errichtung des Bikeparks bisher in einem konstruktiven Austausch vorangetrieben wurde. Seit Juni 2021 wird das Thema nach entsprechender Beschlussfassung im Gemeinderat forciert. Bereits damals wurde von der Vertreterin des Gemeinderats, welche den Anstoß zu dem Projekt gegeben hat, zugesichert, die Umsetzung des Bikeparks federführend zu übernehmen. Zentrales Thema war von Anfang an, die Suche nach einem geeigneten Standort. Aufgrund baurechtlicher Bestimmungen wurde von den zwei favorisierten Standorten, die Fläche zwischen dem Tennisheim und dem Sportplatz in Langenenslingen ausgewählt. Aufgrund der Stellungnahme des Sportvereins im Hinblick auf eine potentielle Erweiterung sowie Sicherheitsbedenken, ist dieser Standort nun jedoch nicht mehr möglich. Da sich damit die Rahmenbedingungen grundlegend verändert haben, kann für das laufende Jahr kein Antrag auf Leader Fördermittel gestellt werden. Neben dem fehlenden Standort sind auch die Projektkosten wesentlich über dem zulässigen Höchstbetrag. Den Bericht über eine stichprobenartige Umfrage mit 130 Projektbefürwortern, nahm Bürgermeister Schneider zur Kenntnis. Er stellte in diesem Zusammenhang die Frage, ob sich daraus nicht ein Verein gründen könnte, der sich um die Unterhaltung und Pflege der Anlage kümmert. Die Aussage, dass ein solcher unbefestigter Bikepark weitestgehend wartungsfrei und ohne nennenswerten Unterhaltungsaufwand sein soll, war für Bürgermeister Schneider nicht nachvollziehbar. Neben dem die Anlage umgebenden Aufwuchs, ist auch die Strecke selbst regelmäßig auszubessern. Ein renommierter Hersteller rät aufgrund des Pflegeaufwands sogar gänzlich von öffentlich zugänglichen unbefestigten Anlagen ab.
Bürgermeister Schneider mahnte eindringlich, im Hinblick auf die anderen Vereine und Institutionen innerhalb der Gemeinde gleiche Maßstäbe anzusetzen. Einen Vergleich mit gemeindlichen Spielplätzen wies Bürgermeister Schneider zurück. Auch der Behauptung dem Anbieter aus Albstadt abgesagt zu haben, widersprach Bürgermeister Schneider. Zum Vorwurf, dass der Standort nicht ausreichend geprüft wurde, entgegnete Bürgermeister Schneider, dass sehr wohl eine Überprüfung, insbesondere im Hinblick auf das Baurecht erfolgt ist. Im Zusammenhang auf die Abstimmung mit dem Sportverein hat die Verantwortliche aus dem Gemeinderat mehrfach versichert, dass mit den Vereinsvertretern alles besprochen wurde. Die Gemeindeverwaltung hat sich auf diese Aussage verlassen. Erst im Rahmen der Anforderung einer offiziellen Stellungnahme hat sich herausgestellt, dass mit den entscheidenden Personen, insbesondere dem Gesamtvorstand nur sehr oberflächlich bzw. gar nicht gesprochen wurde. Daher ist es nicht richtig, die Verwaltung dafür verantwortlich zu machen, dass das Projekt am vorliegenden Standort nicht umsetzbar ist. Die Stellungnahme des Sportvereins, insbesondere im Hinblick auf die einzige potentielle Erweiterungsfläche ist nachvollziehbar und begründet. Die Aussage der Gemeinderatsvertreterin, dass noch bis 28.01.2022 ein Leader-Antrag gestellt werden kann, ist schlichtweg falsch. Gemäß einem am Vormittag geführten Telefonat mit der Leader Geschäftsstelle ist der Antrag zwingend bis 24.01.2022 einzureichen. Zur Forderung die Projektbefürworter ernst zu nehmen, stellte Bürgermeister Schneider klar, dass grundsätzlich alle Anliegen ernst genommen werden. Aber auch das Vertrauen der Vereine muss berücksichtigt werden. Bisherige Regelungen und Grundsätze dürfen nicht einfach über Bord geworfen werden. Dies wäre gegenüber den Vereinen nicht fair. Zusammenfassend erklärte Bürgermeister Schneider, dass solange die wesentlichen Punkte nicht geklärt sind, kein Förderantrag gestellt wird. Bürgermeister Schneider merkte an, dass es auch kritische Stimmen zu dem Projekt gibt und auch noch andere wichtige Vorhaben und Projekte in der Gemeinde bestehen, die umgesetzt werden müssen. Er widerspricht entschieden dem Vorwurf, dass Beschlüsse aus dem Gremium von der Verwaltung nicht umgesetzt werden. Nach der Beschlussfassung hinsichtlich der Förderantragstellung haben sich die Rahmenbedingungen deutlich verändert, was dazu führte, dass derzeit keine Antragstellung möglich ist. Sofern eine Weiterplanung auf sachlicher Ebene möglich ist, ist die Verwaltung hierzu gerne bereit. Gegen unbegründete Vorwürfe und Behauptungen, wird sich die Verwaltung jedoch entschieden wehren.

Ein weiteres Mitglied aus dem Gemeinderat stimmte den Ausführungen von Bürgermeister Schneider zu und erklärte, dass zentraler Punkt für die Umsetzung des Projekts ein geeigneter Standort ist. Er rief die Projektverantwortlichen und Befürworter dazu auf, sich an der Suche nach einem passenden Standort zu beteiligen. Erst wenn ein geeigneter Standort gefunden wurde, kann das Projekt weiter vorangetrieben werden.