Gemeinde Langenenslingen (Druckversion)

Widerspruchsrecht gegen die Veröffentlichung von Jubiläumsdaten

Autor: Gauggel/König
Artikel vom 07.02.2018

Wir weisen alle Jubilare darauf hin, dass sie ein Widerspruchsrecht gegen die Veröffentlichung ihres Geburtstages haben. Sollten Sie die Veröffentlichung Ihres Geburtstages nicht wünschen, so teilen Sie dies der Gemeindeverwaltung, Telefonnummer: 07376 969-13, frühzeitig mit. Ansonsten wird Ihr Geburtstag ab dem 70. Lebensjahr automatisch im Mitteilungsblatt der Gemeinde Langenenslingen veröffentlicht und der Schwäbischen Zeitung Riedlingen und Sigmaringen übergeben. Diejenigen Jubilare, die bisher bereits mitgeteilt haben, dass sie keine Veröffentlichung wünschen, müssen sich nicht erneut melden.

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