Gemeinde Langenenslingen (Druckversion)

Bekanntgabe der Wasserhärten in den einzelnen Ortsteilen

Laut § 9 des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes (WMRG) vom 29.04.2007 müssen die Hersteller von Wasch- und Reinigungsmitteln auf den Verpackungen Dosierempfehlungen angeben. Die Dosierung ist entsprechend der Wasserhärte in vier Bereiche eingeteilt. Alle Wasserversorgungsunternehmen müssen deshalb entsprechend dem § 9 des Waschmittelgesetzes den Härtebereich angeben, in den das von ihnen gelieferte Trinkwasser fällt.

Bei den regelmäßigen Untersuchungen der Trinkwasserversorgungen wurden folgende Wasserhärten festgestellt:

Langenenslingen, Andelfingen und Friedingen
Gesamthärte (als Grad dt. Härte) 18,1 ° d.H.
Gesamthärte (als Summe Erdalkalien) 3,23 mmol/l
Härtebereich hart
Nitratwert 23,0

Wilflingen
Gesamthärte (als Grad dt. Härte) 18,8 ° d.H.
Gesamthärte (als Summe Erdalkalien) 3,35 mmol/l
Härtebereich hart
Nitratwert 24,0

Dürrenwaldstetten und Ittenhausen
Gesamthärte (als Grad dt. Härte) 17,6 ° d.H.
Gesamthärte (als Summe Erdalkalien) 3,14 mmol/l
Härtebereich hart
Nitratwert 25,0

Billafingen, Egelfingen und Emerfeld
Gesamthärte (als Grad dt. Härte) 19,0° d.H.
Gesamthärte (als Summe Erdalkalien) 3,39 mmol/l
Härtebereich hart
Nitratwert 27,0

Alle Wässer der verschiedenen Trinkwasseranlagen sind dem Härtebereich 3 (hart) zuzuordnen.

Es bedeutet:

  • Härtebereich „weich“: weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht weniger als 8,4 ° dH)
  • Härtebereich „mittel“: 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 ° bis 14 ° dH)
  • Härtebereich „hart“: mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14 ° dH)

Die Bevölkerung wird gebeten, die Dosierungshinweise auf den Verpackungen von Wasch- und Reinigungsmitteln zu beachten. Der Grenzwert für Nitrat beträgt nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) 50 mg/l.

http://www.langenenslingen.de//leben-wohnen/ver-und-entsorgung/wasserhaerten-trinkwasser