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Bodenrichtwerte zum 31.12.2020
Der Gutachterausschuss Langenenslingen hat in seiner Sitzung vom 23.06.2021 für den Bereich der Gesamtgemeinde Langenenslingen die in der Bodenrichtwertkarte angegebenen Bodenrichtwerte festgelegt bzw. fortgeschrieben. Rechtsgrundlage für die Ermittlung ist § 196 Baugesetzbuch und § 12 der Gutachterausschussverordnung. Stichtag für die Bewertung ist der 31.12.2020.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken für die im Wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks. Bodenrichtwerte werden für baureifes und bebautes Land gegebenenfalls auch für Rohbauland und Bauerwartungsland sowie für landwirtschaftlich genutzte Flächen abgeleitet. Für sonstige Flächen können bei Bedarf weitere Bodenrichtwerte ermittelt werden. In bebauten Gebieten werden Bodenrichtwerte mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn der Boden umbebaut wäre.
Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Bei Bedarf kann nach § 193 Baugesetzbuch von den Antragsberechtigten ein Gutachten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte über den Verkehrswert beantragt werden. Die Bodenrichtwerte werden grundsätzlich altlastenfrei ausgewiesen. Ansprüche gegenüber Trägern der Bauleitplanung, den Genehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten noch aus den für sie beschriebenen Attributen abgeleitet werden.
Die Pläne liegen bei der Verwaltung aus. Es wird darauf hingewiesen, dass jedermann Auskunft über die festgesetzten Bodenrichtwerte erhalten und Einsicht in die Pläne nehmen kann.
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Wald ohne Bestockung 0,50 Euro/m²
Die Auflistung für den Ortsteil Langenenslingen erfolgt für baureifes Land zusätzlich noch nach Straßen. Hier kann es vorkommen, dass Flurstücke innerhalb einer Straße auch zu anderen Richtwertzonen gehören. Die genaue Abgrenzung ist aus der Bodenrichtwertkarte ersichtlich.